Rubrik: Z |
Zähleranschlussleitung |
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Dieser Teil der Hausinstallation verbindet die Verteilungsleiter mit dem Gaszähler |
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Zählerstand |
Stand eines Zählwerkes (Strom, Gas, Wasser etc.). |
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Zentralheizung |
Unterteilung in Warmwasser-, Dampf- und Luftheizungen |
Sind dadurch gekennzeichnet, dass es für die zu beheizenden Räume nur eine Feuerstelle gibt und dass die erzeugte Wärme unter Zwischenschaltung eines Wärmeträgers den einzelnen Räumen zugeführt wird. Als Wärmeträger wird Wasser, Dampf oder Luft verwendet, so dass sich die Zentralheizungen in Warmwasser-, Dampf- und Luftheizungen einteilen lassen. |
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Zuluft |
Luft, die dem Aufstellraum zugeführt wird |
Dieses ist die gesamte Luft, die dem Aufstellraum zugeführt wird. Ein Teil davon nimmt als Verbrennungsluft an der chemische Reaktion mit dem Brennstoff teil. |
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Zündflamme |
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Die Zündflamme entzündet das Gas am Brenner |
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Zündgrenze |
Grenze zwischen denen sich Gasgemische entzünden |
Zur Zündung von Brenngas-Luft oder Brenngas-Sauerstoff-Gemischen ist nur innerhalb begrenzter Mischungsverhältnisse möglich. So spricht man von oberer Zündgrenze bei einer maximal noch zündbaren Konzentration eines Brenngases in Luft oder Sauerstoff und von einer unteren Zündgrenze bei minimaler noch zündbaren Konzentration. Die Grenzen sind druck- und temperaturabhängig. |
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Zündtemperatur |
zur Entzündung eines Brenngas-Luft-Gemisches erforderliche Temperatur |
Unter der Zündtemperatur ist die zur Entzündung eines Brenngas-Luft-Gemisches minimal erforderliche Temperatur zu verstehen. Sie ist abhängig von der Gaszusammensetzung und dem Gas-Luft-Verhältnis. |
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Zusätzliche Zähler |
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Für jeden zusätzlichen Zähler einer bestimmten Größe wird von den Versorgern ein Grundpreis pro Jahr erhoben. |
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Zuständigkeit |
für alle Fragen um die Gasversorgung ist das örtliche GVU verantwortlich |
Zuständig für alle Fragen um die Gasversorgung ist das örtliche GVU Dabei kann es sich um Regionalversorger oder Stadtwerke handeln. Bei Bedarf lässt sich der zuständige Gasversorger über ErdgasRuf in Erfahrung bringen. Für alle Versorgungseinrichtungen bis zur Hauptabsperrung im Gebäude ist das GVU zuständig. Die Verlegung von Gasleitungen innerhalb des Gebäudes und der Anschluss von Gasgeräten ist die Aufgabe des Fachhandwerks. Dabei dürfen die Arbeiten nur von Betrieben durchgeführt werden, die eine entsprechende Eintragung bei einem GVU besitzen. Dies sind Vertragsinstallationsunternehmen - VIU. |
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Zustandszahl |
geht in die Thermische Abrechnung ein |
Temperatur und Druck wirken sich, bedingt durch die geografische Lage des Verbrauchsortes, auf den Energiegehalt des Erdgases aus. Diese Bedingungen gehen als Zustandszahl in die Thermische Abrechnung ein. |
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Zustandszahl |
geht in die thermische Abrechnung ein |
Temperatur und Druck wirken sich - bedingt durch die geografische Lage des Verbrauchsortes - auf den Energiegehalt des Erdgases aus. Diese Bedingungen gehen als Zustandszahl in die Thermische Abrechnung ein. In Berlin gilt die Zustandszahl 0,966. |
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Zustandszahl |
geht in die Thermische Abrechnung ein |
Temperatur und Druck wirken sich, bedingt durch die geografische Lage des Verbrauchsortes, auf den Energiegehalt des Erdgases aus. Diese Bedingungen gehen als Zustandszahl in die Thermische Abrechnung ein. In Berlin gilt die Zustandszahl 0,966. |
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