GASAG-Lexikon
 
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Rubrik: O
Odoriereinrichtung Anlage zur Geruchsgebung an Gase zur Sicherheit

Da Erdgas als natürliche gesättigte Kohlenwasserstoffverbindung geruchlos und farblos vorliegt, muss auf Grund der Gefährdung durch das Explosionspotenzial eine Warnfunktion für Erdgas vorhanden sein. Dies wir durch ein sogenanntes Odormittel erreicht. Dieses Mittel wird über eine Odorieranlage in das Erdgas eingetropft oder eingedüst. Die starke Geruchsintensität dieses Mittels warnt sofort bei Austritt von Erdgas Die allgemeine Aussage "es riecht nach Gas" ist demnach nicht korrekt. Es müsste eigentlich heißen "es riecht nach Odormittel". Als Odormittel wird heute z.B. THT (Tetrahydrothiophen) oder Mercaptangemische eingesetzt. Der Geruch ist vergleichbar mit dem Geruch von faulen Eiern. Seit einiger Zeit kommt auch ein schwefelfreies Odormittel mit dem Handelsnamen Gasodor S-Free, ein Acrylatgemisch, zum Einsatz.

Odorierung Geruchsgebung an Gase als Sicherheitsmaßnahme

Gase der öffentlichen Gasversorgung müssen einen hinreichenden Geruch (Warngeruch) haben. Da Erdgas von Natur aus geruchlos ist, muß es odoriert werden. Die Odorierung ist in erster Linie eine Sicherheitsmaßnahme für den Gaskunden. (siehe auch Odoriereinrichtung)

Offshore-Förderung Erdgasgewinnung aus Lagerstätten unter dem Meeresgrund.
Öko-Audit

Die EG-Öko-Audit-Verordnung von 1993 und das deutsche Umweltauditgesetz von 1995 stellen Unternehmen und Behörden einen transparenten und anspruchsvollen Rahmen zur Verfügung, um besondere Leistungen im betrieblichen Umweltschutz öffentlich zu dokumentieren. Gefordert wird von den Teilnehmern insbesondere die Durchführung einer Umweltbetriebsprüfung und die Einführung eines Umweltmanagement-Systems.

Ökosteuer Steuer auf umweltbelastende Produkte und Dienstleistungen

Die Ökosteuer ist eine Steuer, die auf Benzin, Heizöl, Erdgas und Strom erhoben wird. Sie verfolgt das Ziel, den allgemeinen Energieverbrauch zugunsten der Umwelt zu verringern und durch die steuerlichen Mehreinnahmen die Rentenversicherung zu entlasten sowie die Arbeitskosten zu senken.

Ölpreisbindung Ankopplung des Erdgaspreises an den Rohölpreis

Seit den 60er-Jahren sind die beiden wesentlichen Konkurrenzenergien im Wärmemarkt durch die Ölpreisbindung aneinander gekoppelt. Die Ölpreisbindung ist Bestandteil der Verträge zwischen Gasproduzenten, -Importeuren und weiterverteilenden Unternehmen. Die Gaspreise folgen mit mehrmonatigem Abstand dem Ölpreis. Damit sollen Preissprünge verhindert werden. Dies stellt sicher, dass die investitionsintensive Förderung, der technisch aufwendige Import und die Verteilung über Leitungsnetze eine preislich berechenbare Basis haben.

Onshore-Förderung Erdgasgewinnung zu Lande.
Ozon

Ozon - ein Sauerstoffmolekül mit 3 Atomen (O3) - bildet sich auf natürliche Weise in Höhen zwischen 12 und 50 Kilometern. Die einfallende Sonnenstrahlung wird von dieser Schicht absorbiert und so von der Erdoberfläche ferngehalten. Seit den 70er Jahren registrieren Experten eine Abnahme dieser Ozonschicht - verursacht vor allem durch Gastreibmittel in Spraydosen, den FCKW oder Fluor-Chlor-Kohlenwasserstoffen. Außerdem kann sich Ozon in Bodennähe bei hohen Konzentrationen an Stickoxiden und Kohlenwasserstoffen bei starker Sonneneinstrahlung verstärkt bilden. Dies führt in Ballungsgebieten zu wesentlich erhöhten Belastungen für die Menschen, da reines Ozon ein Atemgift ist. Erdgasbetriebene Fahrzeuge können hier erhebliche Entlastung bringen.