GASAG-Lexikon
 
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Rubrik: U
Überdruck

Der Überdruck ist der statische Druck, der in einem geschlossenen Raum (Rohrleitung, Behälter) gegenüber der Umgebung steht.

Überdrucksicherung

Eine Überdrucksicherung schließt die Gaszufuhr zu einer Anlage oder einem Gerät, wenn der Druck über einen vorher eingestellten Wert steigt. Damit wird die gesamte nachfolgende Anlage vor zu hohem Druck abgesichert.

Übergabe Gasmenge die übergeben wurde

Die Übergabe stellt die Gasmenge dar, die in eine Anlage des Netzbetreibers übergeben wird.

Übernahme Gasmenge die übernommen wurde

Die Übernahme stellt die Gasmenge dar, die in eine Anlage des Netzbetreibers übernommen wird.

Übertragungsnetzbetreiber Netzbetreiber, der nur im Segment Energieübertragung tätig ist

Ein Übertragungsnetzbetreiber ist der Betreiber eines Leitungsnetzes, welcher nicht in weiteren elektrizitätswirtschaftlichen Wertschöpfungsbereichen, wie Verteilung, Erzeugung, Großhandel oder Endkundengeschäft tätig ist und über kein Eigentum in diesen Bereichen verfügt.

Ultraschallgaszähler spezielles Gerät zur Gasmengenmessung

Der Ultraschallgaszähler ist eine spezielle Form der Gasmengenmessung. Dabei wird die Durchflussgeschwindigkeit gemessen. Mit der Gasgeschwindigkeit ist es möglich, den Volumenstrom und damit die Gasmenge zu bestimmen.

Umlauferhitzer siehe Umlaufwasserheizer
Umlaufwasserheizer erzeugt im Umlaufprinzip Warmwasser für Heizung und zur Aufheizung eines Warmwasserspeichers

Der Umlaufwasserheizer erwärmt in einem internen Heizprozess Wasser für Raumheizung sowie einen Wasserspeicher. Seine Bauart ist leichter als die von Heizkesseln und sein Wasserinhalt geringer. Er benötigt wenig Platz für die Installation.

Umrechnungsfaktor Faktor für die Umrechnung

Der Umrechnungsfaktor ist der Faktor für die Umrechnung des Gasverbrauchs von Kubikmetern (m³) in Kilowattstunden (kWh). Er setzt sich zusammen aus Zustandszahl (Druck und Temperatur) und Brennwert

Umwelt

Zusammen mit moderner Verbrennungstechnik ist Erdgas eine umweltschonende Wärmeenergie. Erdgas bietet auf Grund seiner physikalischen und chemischen Eigenschaften sehr gute Voraussetzungen für eine besonders schadstoffarme Verbrennung Der gasförmige Zustand ermöglicht eine gezielte Durchmischung mit der Verbrennungsluft und somit eine annähernd vollkommene Verbrennung Erdgas hat nur geringe Kohlenstoffanteile und setzt bei der Verbrennung geringere Mengen CO2 frei als andere fossile Energieträger. Das Umweltbundesamt hat mit seinen Ermittlungen bekräftigt, dass Erdgas eine die Umwelt schonende Energie ist. Danach hat Erdgas einen Anteil von 20 % am emissionsverursachenden Energieverbrauch in den alten Bundesländern (ohne Prozesswärme). Bei Kohlenmonoxid (CO), Schwefeldioxid (SO2), Staub und organischen Verbindungen ist der Anteil des Erdgases daran vernachlässigbar gering. Der Ausstoß von Stickstoffoxid (NOx) mit 5% Anteil an diesem Energieverbrauch kann darüber hinaus durch den Einsatz moderner Anwendungstechnik, wie der Gas- Brennwerttechnik vermindert werden.

Umzug Wechsel eines Wohnortes, der auch den Wechsel des Strom- und Gasversorgers nach sich ziehen kann

Der Umzug in eine neue Wohnung ist mit vielen Umständen verbunden, unter anderem der Ab- und Anmeldung des Strom- und Gasversorgers. Moderne Unternehmen bieten ihren Kunden Formulare für An-, Ab- und Ummeldung im Internet an. Im Normalfall hat der Kunde rechtzeitig bei Einzug seinen Strom verfügbar. Sollte man sich für einen neuen Strom- oder Gasanbieter entschieden haben, so ist zu beachten, dass mit mehreren Wochen Bearbeitungszeit gerechnet werden muss, sodass eine Anmeldung möglichst rechtzeitig vorgenommen werden sollte.

Unbundling Trennung von Geschäftsbereichen der Energieversorger

Unbundling ist die abrechnungstechnische und gesellschaftsrechtliche Trennung von Geschäftsbereichen der Energieversorger. Für Stromversorger wird damit laut der Europäischen Richtlinie für den gemeinsamen Strommarkt und dem deutschen Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) die Entflechtung in Erzeugung und Stromhandel, Übertragung sowie Verteilung von Elektrizität umgesetzt.

Alle integrierten Energieversorgungsunternehmen haben das informatorische und buchhalterische Unbundling ab Inkrafttreten des Gesetzes zu beachten. Darüber hinaus schreibt das Gesetz "vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmen" mit mehr als 100.000 Kunden eine organisatorische und gesellschaftsrechtliche Trennung ihres Netzbetreibers von anderen Tätigkeitsfeldern der Energieversorgung, zum Beispiel dem Vertrieb, vor.

Das Unbundling ist auch für die Festlegung von verursachungsgerechten Netznutzungsentgelten Voraussetzung, weil nur so die Kosten für einzelne Funktionen ermittelt werden können.